Kapitalertragsteuer; Meldung der Freistellungsbeträge


Beschreibung

Die Freistellungsbeträge sind Kapitalerträge, die aufgrund eines Freistellungsauftrages (FSA) oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NVB) vom Steuerabzug ausgenommen sind. Die Meldung enthält nur Informationen darüber, wieviel Kapitalerträge tatsächlich freigestellt wurden. Aus der Meldung kann nicht abgeleitet werden, wie sich die Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Kreditinstituten verteilen.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereitet die eingehenden Daten auf und kann diese den Landesfinanzverwaltungen und den Sozialleistungsträgern zur Verfügung stellen.

Sie müssen die Freistellungsbeträge elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) melden.


Voraussetzungen

Zur Meldung der Freistellungsbeträge verpflichtet sind unter anderem:

Weitere Voraussetzungen:


Verfahrensablauf

Sie müssen Ihren Daten elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) übermitteln. Dafür müssen Sie sich vorher im BOP registrieren.

 Hinweis: Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.


Fristen

gesetzliche Meldefrist: bis Ende Februar des Folgejahres


Erforderliche Unterlagen


Kosten

kostenlos


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern

Hausanschrift

An der Küppe 1
53225 Bonn

Postanschrift

An der Küppe 1
53225 Bonn

Telefon

+49 228 406-0

Fax

+49 228 406-2661

E-Mail


Webseite

http://www.bzst.bund.de