Häusliche Krankenpflege für gesetzlich Unfallversicherte; Beantragung


Beschreibung

Sie erhalten häusliche Krankenpflege von Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, wenn aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit eine Krankenhausbehandlung notwendig, aber nicht ausführbar ist (zum Beispiel keine freien Klinikbetten). Sie können die häusliche Krankenpflege auch erhalten, wenn die Krankenhausbehandlung durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt werden kann.

Ein Anspruch besteht nur,

Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege können folgende Leistungen erbracht werden:


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

In der gesetzlichen Unfallversicherung gilt das Amtsermittlungsprinzip. Dies bedeutet, dass Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse von sich aus ("von Amts wegen"), alle erforderlichen Ermittlungen betreibt, sobald sie von Ihrem Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit erfährt.

Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat sich über die sachgerechte Durchführung und über den Erfolg der häuslichen Krankenpflege zu vergewissern.

Sie können Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse auch online oder per Post kontaktieren.

Online-Dienst:

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

Nachricht per Post:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

In der Regel innerhalb weniger Tage, je nach den individuellen Erfordernissen. (1 bis 5 Tage)

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Unfallkassen

Webseite

https://www.dguv.de/de/bg-uk-lv/unfallkassen/index.jsp