Stationäre Vorsorgeleistungen für gesetzlich Krankenversicherte; Beantragung


Beschreibung

Bei medizinischen Vorsorgeleistungen gilt der Grundsatz: ambulant vor stationär. Wenn jedoch eine ambulante Vorsorgeleistung in einem staatlich anerkannten Kurort nicht ausreicht, weil zum Beispiel

muss Ihre Krankenkasse Ihnen auf Antrag eine stationäre Vorsorgeleistung bewilligen. Diese schließt neben der Behandlung auch Unterkunft und Verpflegung in der Kurklinik ein.

Medizinische Notwendigkeit

Eine stationäre Vorsorgeleistung kann Ihnen Ihre Krankenkasse nur dann bewilligen, wenn Sie zuvor an Ihrem Wohnort alle ambulanten Therapieangebote ausgeschöpft haben. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt muss im Antrag die Notwendigkeit der Vorsorgeleistung gegenüber Ihrer Krankenkasse begründen.

Als medizinisch notwendig kann eine Kur gelten, wenn

Dauer

Stationäre Vorsorgeleistungen sollen für längstens 3 Wochen erbracht werden – es sei denn, eine Verlängerung der Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich.

In Einzelfällen sind auch Kuraufenthalte im Ausland möglich, informieren Sie sich hierfür bei Ihrer Krankenkasse.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Den Antrag für eine stationäre Vorsorgeleistung können Sie persönlich, postalisch und bei vielen Kranklenkassen auch online einreichen:


Fristen

Damit Ihre Krankenkasse den Antrag bewilligt, muss Ihre letzte stationäre Kur in der Regel mindestens 4 Jahre zurückliegen. 
Bei dringender medizinischer Notwendigkeit ist auch ein kürzerer Zeitabstand möglich.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für Behandlung, Unterkunft und Verpflegung. Sie zahlen die Eigenbeteiligung.  


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Träger der gesetzlichen Krankenversicherung

Webseite

https://www.gkv-spitzenverband.de/service/krankenkassenliste/krankenkassen.jsp