OID-Register für Gesundheitswesen; Recherche nach Objekt-Identifikatoren


Beschreibung

Für die standardisierte Softwarekommunikation im deutschen Gesundheitswesen können Unternehmen, die Software herstellen oder IT-Dienstleistende Ihre Objekte kennzeichnen. Dafür werden eindeutige Objekt-Identifikatoren (OID) verwendet.

Eine Objekt-Identifikationsnummer ist eine Nummer zur Identifizierung von Objekten. Objekte können sein:

Eine OID dient der eindeutigen Kennzeichnung von Informationsobjekten für den Austausch zwischen Computersystemen. Diese Nummern werden vergeben, da Computer besser mit Zahlen als mit nicht standardisiertem Text umgehen können.

Gültige und ehemals gültige OIDs und zugehörige Informationen können im öffentlich zugänglichen OID-Register gesucht und angezeigt werden.

Sie können über ein Freitextfeld oder in der Baumansicht des Registers suchen.

Im Verzeichnis werden Ihnen zu jeder OID die Beschreibung des Objekts und weitere Metadaten, sowie die verantwortliche und antragstellende Organisation und gegebenenfalls Kontaktperson und antragstellende Person angezeigt.


Voraussetzungen

Keine


Verfahrensablauf

Sie können Sie im OID-Register "Gesundheitswesen Deutschland" nach OIDs suchen und sich Beschreibungen und Metadaten, die verantwortliche und antragstellende Organisation und gegebenenfalls die Kontakt- und antragstellende Person anzeigen lassen.

Für die Suche gehen Sie auf die Internetseite des OID-Registers. Die Suche kann alternativ über ein Suchfeld oder eine Baumstruktur erfolgen.  

Über ein Suchfeld können Sie gezielt nach Objekten mit einer OID oder Organisationen im Gesundheitswesen in Deutschland suchen, die eine OID erfolgreich beantragt haben:

Alternativ können Sie in der Baumansicht des OID-Registers suchen:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

Die Suchmaschine zeigt Ergebnisse nach wenigen Sekunden an.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an. 


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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