Innovation; Beantragung einer Förderung für Maßnahmen zur Unterstützung von Hochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung


Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit der Maßnahme "FH-Europa" Projekte von Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, um diese in die Lage zu versetzen, ihre Netzwerke auf europäischer Ebene auszubauen, zu stärken sowie sich nachhaltig und längerfristig mit ihren Forschungsschwerpunkten in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zu etablieren.

Als Forscherin oder Forscher an einer Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften können Sie allein oder gemeinsam im Verbund mit einer weiteren Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften eine Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten bekommen. Gefördert werden die Ausgaben, die Ihnen im Rahmen der Erstellung Ihres Antrags für einen Aufruf in einem der europäischen Forschungsförderungsprogramme entstehen.

Aussicht auf eine Förderung besteht für Ihr Projekt,

Des Weiteren besteht für Ihr Projekt eine Aussicht auf Förderung

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung:

Als förderwürdig werden vom BMBF solche Aktivitäten von Ihnen anerkannt,

Zuwendungsfähig im Rahmen der direkten Antragsunterstützung sind

Neben der reinen Antragsunterstützung sind folgende Aktivitäten zuwendungsfähig:

Sie können keine Förderung bekommen für

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

alle staatlich anerkannten Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, außerdem

Fördervoraussetzungen im Einzelnen:

Gefördert im Sinne dieser Richtlinie werden des Weiteren nur solche Aktivitäten zur Erstellung von Anträgen, für die bereits feststeht,

Besondere Zuwendungsvoraussetzungen:


Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren zur Förderung zur Unterstützung von Hochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung zur Stärkung der Innovationsfähigkeit im Europäischen Forschungsraum (FH-Europa) hat eine Stufe.

Antragstellung und Begutachtung

Ihren Antrag auf Förderung zur Unterstützung von Hochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung zur Stärkung der Innovationsfähigkeit im Europäischen Forschungsraum (FH-Europa), stellen Sie wie folgt:


Fristen

Für die Einreichung Ihrer Anträge gibt es keinen festen Stichtag.

Sie können in diesem Verfahren Ihre Anträge kontinuierlich ab Veröffentlichung dieser Richtlinie bis zum 30.06.2027 in elektronischer Form über das Internetportal "easy-Online" gemäß den dort hinterlegten Hinweisen einreichen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an. 


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

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