Kraftfahrzeugsteuer; Beantragung einer Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung


Beschreibung

Wenn für Sie als Privatperson oder für Ihr Unternehmen ein Kraftfahrzeug (Kfz) zugelassen ist, zahlen Sie Kraftfahrzeugsteuer.

Dafür können Sie eine Steuervergünstigung beantragen. Ob Sie eine Steuerermäßigung oder eine vollständige Steuerbefreiung von der Kraftfahrzeugsteuer erhalten, hängt von Ihrem Fahrzeug, dem Einsatzzweck und Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.

Es gibt folgende Arten von Steuervergünstigungen:

Eine Steuervergünstigung können Sie zum Beispiel beantragen, wenn:


Voraussetzungen

Steuervergünstigung für Menschen mit Schwerbehinderung:

Steuerbefreiung für die Land- und Forstwirtschaft:

Weitere Steuerbefreiungen nach Einsatzzweck des Fahrzeugs:


Verfahrensablauf

Eine Steuervergünstigung für Kraftfahrzeuge können Sie online über das Zoll-Portal oder schriftlich beantragen.

Online-Antrag im Zoll-Portal:

Schriftlicher Antrag:


Fristen

Ihre Steuervergünstigung gilt bis die Voraussetzungen dafür wegfallen oder Sie Ihr Fahrzeug abmelden.

Sie müssen Ihrem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich formlos schriftlich oder online im Zoll-Portal mitteilen,


Bearbeitungsdauer

Sie erhalten in der Regel innerhalb von 4 Wochen eine Rückmeldung beziehungsweise einen Bescheid.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Hauptzollamt Schweinfurt

Hausanschrift

Brückenstraße 27
97421 Schweinfurt

Postanschrift

Postfach 4150
97409 Schweinfurt

Telefon

+49 9721 6464-0

Fax

+49 9721 6464-1800

E-Mail


Webseite

http://www.zoll.de