Internet-EMCS-Anwendung; Beantragung der Erfassung oder Änderung der Steuernummer oder Steuer-Identifikationsnummer


Beschreibung

Wenn Sie Bier, Tabakwaren, Energieerzeugnisse, Alkohol und alkoholhaltige Waren oder Schaumwein beziehungsweise Schaumweinzwischenerzeugnisse zum Beispiel innerhalb Deutschlands oder in einen anderen europäischen Mitgliedstaat unter Steueraussetzung befördern wollen, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis. Zudem ist eine Registrierung zur Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem (Excise Movement and Control System - EMCS) notwendig. Die verschiedenen Beförderungsschritte werden in diesem System erfasst.

Im EMCS werden dafür Ihre Daten, beispielsweise Ihre Steuernummer beziehungsweise Ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer ID) hinterlegt.

Wenn Sie eine neue Steuernummer oder Steuer-ID in die Stammdaten eintragen lassen wollen oder den Eintrag ändern möchten, müssen Sie dafür einen Antrag beim Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion stellen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Für die Erfassung oder Änderung der Steuernummer beziehungsweise Steuer-ID in EMCS müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen:


Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 1 und 2 Wochen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Für Sie entstehen keine Kosten.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Da es sich nicht um einen Verwaltungsakt handelt, ist die Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht möglich.


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium der Finanzen - Generalzolldirektion

Hausanschrift

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Postanschrift

Postfach 1273
53002 Bonn

Telefon

+49 228 303-0

E-Mail


Webseite

https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Struktur-des-Zolls/Generalzolldirektion/generalzolldirektion_node.html