Auslandsversicherung bei der gesetzlichen Unfallversicherung; Abmeldung


Beschreibung

Sofern Ihre Beschäftigten vorübergehend im Ausland für Ihr Unternehmen tätig sind und aus dem Ausland zurückkehren, endet auch die Auslandsversicherung der gesetzlichen Unfallversicherung zum Zeitpunkt der Rückkehr.

Endet die Auslandstätigkeit, ob vorzeitig oder zum bereits gemeldeten Zeitpunkt, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung Bund und Bahn melden.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie können die Beendigung der Auslandsversicherung online oder per Post melden.

Online-Dienst:

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

Nachricht per Post:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

1 bis 2 Wochen

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Unfallkassen

Webseite

https://www.dguv.de/de/bg-uk-lv/unfallkassen/index.jsp