Deutscher Kurzfilmpreis; Einreichung eines Vorschlages für einen Kurzfilm


Beschreibung

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich den Deutschen Kurzfilmpreis. Der Deutsche Kurzfilmpreis wird in 5 Kategorien vergeben:

Zusätzlich vergibt der BKM einen Preis für mittellange Filme mit einer Laufzeit von mehr als 30 Minuten bis 78 Minuten.

Von den Jurys ausgewählte Filme erhalten eine (Förderungs-) Prämie:

Preis für den besten mittellangen Film: 20.000 EUR Wer den Preis empfängt, muss die (Förderungs-)Prämien zweckgebunden für die Herstellung oder Projektvorbereitung/Projektentwicklung eines neuen Films verwenden.

Ihren Vorschlag für den Deutschen Kurzfilmpreis reichen Sie beim Filmreferat KM 55 bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein.


Voraussetzungen

Vorschläge für eine Auszeichnung können einreichen:

Weitere Voraussetzungen:


Verfahrensablauf

Sie müssen den Vorschlag für den Deutschen Kurzfilmpreis online bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) über eine berechtigte Stelle einreichen lassen.

Vorschlag online einreichen:


Fristen

Sie müssen die Vorschläge bis zum 01.06. des Jahres einreichen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

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10785 Berlin

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Potsdamer Platz 1
10785 Berlin

Telefon

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Webseite

https://kulturstaatsminister.de