Fernsehveranstalter oder Programmvermarkter; Meldung für Filmabgabe


Beschreibung

Auf Grundlage des Filmförderungsgesetzes (FFG) müssen Fernsehveranstalter und Programmvermarkter eine Filmabgabe an die Filmförderungsanstalt FFA zahlen. Um zu berechnen, wie hoch die Filmabgabe für Sie ist, müssen Sie der FFA je nach Geschäftsmodell Ihren Kinofilmanteil oder Ihre Erlöse melden.
Die Höhe der Filmabgabe berechnet sich folgendermaßen:

Die Filmabgabe dient zur Finanzierung sämtlicher Maßnahmen der Filmförderungsanstalt (FFA).


Voraussetzungen

Die Filmabgabe müssen zahlen und entsprechende Meldungen machen:


Verfahrensablauf

Sie müssen der Filmförderungsanstalt (FFA) Ihre Nettoumsätze zur Berechnung der Filmabgabe per E-Mail melden.


Fristen

Meldung und Zahlung der Filmabgabe:


Bearbeitungsdauer


Erforderliche Unterlagen


Kosten


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Filmförderungsanstalt

Hausanschrift

Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin

Postanschrift

Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin

Telefon

+49 30 27577-0

Fax

+49 30 27577-111

E-Mail


Webseite

https://www.ffa.de