Schriftliches Kulturgut; Beantragung einer Förderung für ein Projekt zur Erhaltung


Beschreibung

Vielfach sind historische Schriften, Unterlagen und Bücher in Archiven und Bibliotheken durch Säurefraß, Feuchtigkeit und Schimmel in ihrer Substanz akut gefährdet. Im Rahmen des Sonderprogramms zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts werden Ihre Aktivitäten zur Erhaltung des Schriftguts finanziell unterstützt.

Sie können eine Förderung von EUR 5.000 bis zu EUR 200.000 bekommen, wenn

Keine Förderung bekommen Sie für:

Die Entscheidung für eine Förderung Ihres Projekts erfolgt anhand der folgenden Kriterien:

Die Höhe der Förderung Ihres Projekts hängt von der Finanzierungsart Ihrer Einrichtung ab:

Förderfähige Kosten sind:

Nicht förderfähige Kosten sind:

Nach Bewilligung können Sie die Fördermittel für die entstehenden Kosten gemäß den Angaben im Zuwendungsbescheid bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) anfordern. Die Mittel werden dann noch in der Projektlaufzeit an Sie ausgezahlt, sodass die entstandenen Kosten direkt aus den Fördermitteln beglichen werden können.

Ihren Förderantrag reichen Sie bei dem für Sie zuständigen Landesministerium ein. Nach positiver Prüfung reicht dieses den Antrag zur weiteren Bearbeitung an die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) weiter. Der Fachbeirat der KEK spricht eine Empfehlung über förderfähige Projekte aus, der Förderbeschluss erfolgt abschließend über die BKM. Die KEK übernimmt die Bearbeitung und Prüfung des Projekts und des nach Projektende abzuliefernden Projektberichts.

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.


Voraussetzungen

Anträge können stellen:

Weitere Voraussetzungen:


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) stellen.


Fristen

Antragstellung:

Nachweis über die Verwendung der Mittel:


Bearbeitungsdauer


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

keine


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts

Hausanschrift

Unter den Linden 8
10117 Berlin

Postanschrift


10102 Berlin

Telefon

+49 30 26643-1454

E-Mail


Webseite

https://www.kek-spk.de