Kinofilmverleih; Beantragung einer Förderung


Beschreibung

Als gewerblicher Filmverleih können Sie Filmfördermittel des Bundes beantragen, wenn Sie einen künstlerisch anspruchsvollen Film verleihen. Die Förderung wird von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergeben.

Sie können eine Förderung als Zuschuss von bis zu 100.000 EUR für Ihren Film erhalten.

Damit der Verleih gefördert werden kann, muss der Film insbesondere überwiegend deutsch finanziert worden sein.


Voraussetzungen

Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie

eine Niederlassung in Deutschland bei Wohn- oder Geschäftssitz in einem anderen EU-Land, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz haben.


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Verleihförderung online bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen.

Förderung online beantragen:

Weitere Verfahrensschritte:

Bei Bewilligung: nach der ersten öffentlichen Aufführung des Films müssen Sie eine Kopie an das Bundesarchiv schicken, sofern dieser Verpflichtung nicht schon anderweitig nachgekommen wurde.


Fristen

Die Einreichfristen sind auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unter der Rubrik Termine veröffentlicht.


Bearbeitungsdauer

Ungefähr 12 Wochen nach der Jurysitzung erfolgt die Ausstellung des Zuwendungsbescheides durch die Filmförderungsanstalt. Die Dauer der Bearbeitung variiert je nach Vollständigkeit der Unterlagen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Hausanschrift

Potsdamer Platz 1
10785 Berlin

Postanschrift

Potsdamer Platz 1
10785 Berlin

Telefon

+49 30 18681-44355

Fax

+49 30 18681-13608

E-Mail


Webseite

https://kulturstaatsminister.de