Kinoprogrammpreis; Bewerbung


Beschreibung

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich Kinoprogrammpreise. Mit dem Preis werden Kinos mit einem kulturell herausragenden Jahresfilmprogramm ausgezeichnet.

Jahresfilmprogramme sind dann hervorragend, wenn sie

Im Rahmen des Kinoprogrammpreises vergibt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) folgende Auszeichnungen und Prämien:

Kinos, die für das Antragsjahr von kommunaler oder staatlicher Seite geldwerte Unterstützung in Form von finanziellen Zuwendungen, Mieterlassen oder Erlassen von anderen Betriebskosten erhalten haben, sind vom Antragsverfahren ausgeschlossen, wenn nach der Gesamthöhe der erhaltenen kommunalen Zuwendungen davon auszugehen ist, dass das antragstellende Kino einem in kommunaler Trägerschaft stehenden Kino wirtschaftlich gleichzusetzen ist. Sie können sich für mehrere Preise bewerben.


Voraussetzungen

Bewerbungen können einreichen:

Weitere Voraussetzungen:


Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Bewerbung für einen Kinoprogrammpreis online bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) einreichen.

Bewerbung online einreichen:

Weitere Verfahrensschritte:


Fristen

Die Bewerbungsfrist für den Kinoprogrammpreis ist auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) veröffentlicht. Anträge können an dem entsprechenden Tag bis 24 Uhr eingereicht werden.  


Bearbeitungsdauer

Für die Bearbeitung der Bewerbung: etwa 6 Monate


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Hausanschrift

Potsdamer Platz 1
10785 Berlin

Postanschrift

Potsdamer Platz 1
10785 Berlin

Telefon

+49 30 18681-44355

Fax

+49 30 18681-13608

E-Mail


Webseite

https://kulturstaatsminister.de