Reisekosten für Versicherte in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Einreichung von Belegen


Beschreibung

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft übernimmt für Sie als Versicherte oder Versicherter gegebenenfalls Reiskosten, die Ihnen im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit entstehen.

Zu den Kosten, die Ihnen erstattet werden können, gehören:

Ihre Belege können Sie bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft einreichen. Es ist kein weiterer Antrag erforderlich.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie müssen die Erstattung der Reisekosten nicht gesondert beantragen. Reichen Sie die Belege schriftlich, online oder persönlich ein. Die Kostenerstattung wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) per Bescheid festgestellt.

Schriftlich:

Online:

Persönlich:

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau hat regionale Geschäfts- und Beratungsstellen, die in der Nähe Ihres Wohnortes als Ansprechpunkt liegen. Die für Sie zuständige Geschäfts- oder Beratungsstelle finden Sie in der Kontaktübersicht auf der Internetseite der SVLFG.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

2 bis 3 Wochen

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Hausanschrift

Weißensteinstraße 70 - 72
34131 Kassel

Postanschrift

Weißensteinstraße 70 - 72
34131 Kassel

Telefon

+49 561 9359-0

Fax

+49 561 9359-217

Webseite

http://www.svlfg.de