Sterbegeld aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Erhalt


Beschreibung

Sie erhalten Sterbegeld, wenn Sie die Bestattung einer Person bezahlt haben,

Sie erhalten Sterbegeld auch dann, wenn zum Beispiel wegen Verschollenheit keine Bestattung stattgefunden hat. Dazu gehören:

Aber auch Personen, die nicht zur Familie gehören, können Anspruch auf Sterbegeld haben, wenn sie die Bestattung bezahlt haben.
Die Höhe des Sterbegelds entspricht


Voraussetzungen

Damit Sie Sterbegeld erhalten können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Wenn Sie die Bestattung bezahlt haben, aber kein Hinterbliebener und keine Hinterbliebene sind:


Verfahrensablauf

Sie müssen das Sterbegeld nicht beantragen. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft prüft den Anspruch auf Sterbegeld von Amts wegen.
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft informiert die ihr bekannten möglichen Berechtigten um ihnen die Anmeldung der Ansprüche zu ermöglichen.
Sie können sich dennoch mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen.


Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.


Bearbeitungsdauer

in der Regel unverzüglich, maximal 4 bis 6 Wochen


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen für Sie keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

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