Witwen- und Witwerrente aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Erhalt


Beschreibung

Kommt es zu einem tödlichen Arbeitsunfall oder einer tödlich verlaufenden Berufskrankheit, dann sichert die landwirtschaftliche Unfallversicherung die Hinterbliebenen finanziell ab.
Das heißt, die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft kann Sie finanziell unterstützen, wenn Ihre Ehepartnerin oder ihr Ehepartner durch einen solchen Versicherungsfall verstorben ist. Das Gleiche gilt für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner. Ein Antrag ist nicht nötig.
Die Rente beträgt in den ersten 3 Monaten nach dem Tod zwei Drittel des jährlichen Einkommens der verstorbenen Person. Danach beträgt die Rente 30 Prozent des jährlichen Einkommens. Insgesamt können Sie die Rente bis zu 24 Monate lang erhalten.
Nach den ersten 3 Monaten kann die Rente 40 Prozent des jährlichen Einkommens betragen, wenn

Wenn Sie ein eigenes Einkommen haben, verringert sich die Rente.
Der Anspruch auf Rente besteht in der Regel nicht, wenn:

Eine Ausnahme besteht hier, wenn erkennbar ist, dass Sie die Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht in erster Linie eingegangen sind, um die Rente zu erhalten.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie müssen die Hinterbliebenenrente für Witwen, Witwer und eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerinnen aufgrund eines Versicherungsfalles in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nicht beantragen.


Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.


Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 3 Monate.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Für Sie fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Hausanschrift

Weißensteinstraße 70 - 72
34131 Kassel

Postanschrift

Weißensteinstraße 70 - 72
34131 Kassel

Telefon

+49 561 9359-0

Fax

+49 561 9359-217

Webseite

http://www.svlfg.de