Reise- und Fahrtkosten für gesetzlich Unfallversicherte; Einreichung von Belegen


Beschreibung

Haben Sie einen von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannten Arbeitsunfall erlitten oder leiden an einer Berufskrankheit, können Sie damit verbundene Kosten zur Erstattung einreichen.

Kosten, die von Ihrem gesetzlichen Unfallversicherungsträger gegebenenfalls übernommen werden, sind beispielsweise

Ihre Reisekosten werden in der Regel für 2 Familienheimfahrten im Monat erstattet. Alternativ können auch 2 Fahrten Ihrer Angehörigen zu Ihrem Aufenthaltsort übernommen werden.

Benötigen Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes eine Begleitperson, können auch die Fahrtkosten für diese Person erstattet werden.

Ist Ihrer Begleitperson aufgrund der Begleitung Arbeitsverdienst entgangen, kann der Verdienst unter Umständen erstattet werden, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu sonst entstandenen Pflegekosten steht.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Online-Dienst:

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

Nachricht per Post: 


Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

1 bis 2 Wochen

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Unfallkassen

Webseite

https://www.dguv.de/de/bg-uk-lv/unfallkassen/index.jsp