Berufskrankheit; Erhalt von Unterstützung zur Prävention von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft


Beschreibung

Mit vorbeugenden individuellen Maßnahmen, sogenannten Individualprävention, kann die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) mit allen geeigneten Mitteln berufliche Gefahren, die zur Entstehung, zum Wiederaufleben oder zur Verschlimmerung einer Berufskrankheit führen können, entgegenwirken.

Wenn Sie durch die Ausübung Ihrer Arbeitstätigkeit gesundheitliche Beschwerden haben, die zur Berufskrankheit werden könnten oder bereits eine Berufskrankheit haben und eine Verschlimmerung feststellen, können Sie gegenüber der LBG einen Anspruch auf individuelle Präventionsmaßnahmen haben.

Maßnahmen der Individualprävention haben das Ziel, Ihnen in geeigneter Weise die Fortsetzung Ihrer bisherigen Tätigkeiten am Arbeitsplatz zu ermöglichen, ohne dass diese zu einer weiteren Verschlimmerung Ihres Gesundheitsschadens führt.

Die einzelnen, vorbeugenden Maßnahmen werden von der LBG anhand Ihrer Erkrankung und unter Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen an Ihrem Arbeitsplatz ausgearbeitet und Ihnen angeboten.

Je nach beruflicher Gefährdung und gesundheitlicher Beschwerden können dies sein:


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie müssen keinen Antrag stellen, um vorbeugende Maßnahmen gegen eine Berufskrankheit zu erhalten. Stattdessen können Sie die LBG über Ihren Bedarf informieren oder diese meldet sich bei Ihnen.


Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.


Bearbeitungsdauer

Je nach Maßnahme individuell.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Für Sie fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

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