Rente für gesetzlich Unfallversicherte; Beantragung nach Abfindung mit einer Gesamtvergütung


Beschreibung

In der gesetzlichen Unfallversicherung kann an die Stelle der monatlichen Zahlung der Rente die Abfindung mit einer Einmalzahlung treten. Das ist zum Beispiel bei der Gesamtvergütung der Fall. Sie können eine einmalige Gesamtvergütung erhalten, wenn zu erwarten ist, dass die Folgen Ihres Versicherungsfalls höchstens für einen Zeitraum von 3 Jahren zu einer Rentenzahlung führen.

Die Gesamtvergütung bezieht sich somit auf einen konkreten Zeitraum. Nach diesem Zeitraum können Sie erneut eine Rente beantragen.

Voraussetzung ist, dass Ihre Erwerbsfähigkeit durch einen oder mehrere Versicherungsfälle insgesamt um mindestens 20 Prozent gemindert ist.

Die Rente wird weitergewährt:


Voraussetzungen

Sie können weiterhin eine Rente erhalten, wenn:


Verfahrensablauf

Sie können eine laufende Rentenzahlung nach einer Rente als Gesamtvergütung online oder per Post beantragen.

Online-Dienst:

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

Nachricht per Post:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

1 bis 3 Monate

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Unfallkassen

Webseite

https://www.dguv.de/de/bg-uk-lv/unfallkassen/index.jsp