Sterbegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Erhalt


Beschreibung

Sterbegeld unterstützt die Angehörigen von Verstorbenen, die gesetzlich unfallversichert waren. Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zahlt das Sterbegeld, damit Sie nicht allein für die Bestattung aufkommen müssen.

Ein Antrag ist nicht nötig.

Sie erhalten Sterbegeld, wenn Sie

Das Sterbegeld beträgt

für Personen, die nicht zur Familie gehören: maximal so hoch wie das Sterbegeld.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie müssen das Sterbegeld für Hinterbliebene nicht beantragen. Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse informiert Sie, um Ihnen die Anmeldung der Ansprüche zu ermöglichen.

Sie können Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse auch online oder per Post kontaktieren.

Online-Dienst:

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

Nachricht per Post:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

4 bis 6 Wochen

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Unfallkassen

Webseite

https://www.dguv.de/de/bg-uk-lv/unfallkassen/index.jsp