Ärztliche Erstversorgung für gesetzlich Unfallversicherte; Informationen zur Kostenübernahme


Beschreibung

Haben Sie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit einen Gesundheitsschaden erlitten, kommt die ärztliche Erstversorgung für Sie in Betracht. Diese erfolgt durch Ärztinnen und Ärzte. 
Ist wegen Art oder Schwere des Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit eine unfallmedizinische Behandlung notwendig, wird diese im Anschluss an die Erstversorgung erbracht. Die freie Arztwahl kann in Bezug auf die Unfallärztin oder den Unfallarzt eingeschränkt werden.
Die Kosten der ärztlichen Erstversorgung werden direkt von Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

In der gesetzlichen Unfallversicherung gilt das Amtsermittlungsprinzip. Dies bedeutet, dass Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse automatisch ("von Amts wegen") alle erforderlichen Ermittlungen betreibt, sobald sie von Ihrem Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit erfährt.

Sie können Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse auch online oder per Post kontaktieren.

Online-Dienst:

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

Nachricht per Post: 


Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

sofortige Behandlung durch die Ärztin oder den Arzt


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Unfallkassen

Webseite

https://www.dguv.de/de/bg-uk-lv/unfallkassen/index.jsp