Lehrkräfte an privaten Realschulen, Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs; Anzeige oder Beantragung des Einsatzes


Beschreibung

Hier können nichtstaatliche Realschulen, Gymnasien, Waldorfschulen, Montessorischulen sowie weitere freie Schulen eine Unterrichtstätigkeit anzeigen, eine Unterrichtsgenehmigung beziehungsweise die teilweise fachliche Eignung beantragen bzw. im besonderen Bedarfsfall eine Voranfrage zu einer Unterrichtsgenehmigung in diesen Schularten stellen.


Voraussetzungen

Die Anforderungen an die Ausbildung einer Lehrkraft an einer privaten Ersatzschule sind erfüllt, wenn eine fachliche und pädagogische Ausbildung sowie Prüfungen nachgewiesen werden, die der Ausbildung und den Prüfungen an den entsprechenden öffentlichen Schulen gleichartig sind oder ihnen im Wert gleichkommen (vgl. Rechtsgrundlagen).


Verfahrensablauf

Der Antrag oder die Anzeige kann elektronisch oder auf dem Postweg an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus übermittelt werden.

Elektronische Einreichung

Nichtstaatliche Realschulen, Gymnasien, Waldorfschulen, Montessorischulen sowie weitere freie Schulen können das bereitgestellte Onlineformular verwenden (siehe unter "Online-Verfahren") um den Antrag oder die Anzeige online zu übermitten. Über das Online-Verfahren kann 

Schriftliche Einreichung

Wenn Sie Ihren Antrag auf dem Postweg stellen möchten, senden Sie die erforderlichen Unterlagen bitte vollständig an:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
80327 München


Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung erfolgt nach vollständiger Unterlagenvorlage zeitnah.

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Widerrufliche Unterrichtsgenehmigungen und Duldungen sind kostenpflichtig.

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage


Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Hausanschrift

Salvatorstr. 2
80333 München

Postanschrift


80327 München

Telefon

+49 89 2186-0

Fax

+49 89 2186-2800

E-Mail


Webseite

http://www.km.bayern.de