Umweltstatistiken; Übermittlung von Daten durch Unternehmen


Beschreibung

Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage. Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt. Je nach Branche wird eine unterschiedliche Anzahl an Unternehmen zufällig ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.

Das StBA erstellt Umweltstatistiken mit Daten zu

Bei der Erhebung der prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen handelt es sich um eine Vollerhebung. Alle anerkannten Sachverständigenorganisationen, die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen prüfen, werden befragt.

Im Rahmen der Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz werden Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe) ab 50 tätigen Personen befragt. Es handelt sich um eine Stichprobenziehung, wobei ausgewählte Wirtschaftsbereiche und Größenklassen voll erhoben werden.

Sie müssen dem StBA Daten für die Umweltstatistik übermitteln, wenn

Je nach Zuordnung sind unterschiedliche Auskünfte nötig. Zudem fragt das StBA bestimmte Angaben in unterschiedlichen Zeiträumen ab, etwa monatlich, jährlich oder mit Abstand mehrerer Jahre. Unter anderem müssen Sie gegebenenfalls folgende Angaben zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer Sachverständigenorganisation machen:


Voraussetzungen

Sie sind eine Sachverständigenorganisationen, die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen prüft oder Ihr Unternehmen fällt in eine der folgenden Kategorien:

Für die Erhebung der laufenden Aufwendungen gilt zusätzlich, dass Ihr Unternehmen mindestens 50 tätige Personen hat.


Verfahrensablauf

Wenn Ihr Unternehmen beziehungsweise Ihre Sachverständigenorganisation ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:

Sie erhalten eine automatisierte Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten angezeigt.

Bei Nachfragen zu Ihrer Meldung werden Sie von dem zuständigen Fachbereich kontaktiert.


Fristen

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.


Bearbeitungsdauer

Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.

Für die Bearbeitung des Fragebogens beziehungsweise der Dateneingabe oder Abgabe der Daten benötigen Sie je nach Größe und Themenspektrum der Einrichtung in der Regel zwischen 5 Minuten und 1 Stunde.

Für die Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz beträgt die Bearbeitung des IDEV-Fragebogens für eine Meldung in der Regel zwischen 5 und 60 Minuten.

Für die Erhebung der prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dauert die Bearbeitung des IDEV-Fragebogens für eine Meldung in der Regel zwischen 10 und 20 Minuten. Für die Abgabe der Daten mit eSTATISTIK.CORE benötigen Sie circa 5 Minuten.


Erforderliche Unterlagen


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Statistisches Bundesamt

Hausanschrift

Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden

Postanschrift


65180 Wiesbaden

Telefon

+49 611 75-4863

Fax

+49 611 72-4000

E-Mail


Webseite

https://www.destatis.de