Statistik zu Leistungen der Entwicklungszusammenarbeit; Übermittlung von Daten


Beschreibung

Jährlich wird in Deutschland eine Statistik über die Höhe der finanziellen Leistungen für die Entwicklungszusammenarbeit erhoben. Diese Erhebung führt das Statistische Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durch. 

Für die Erstellung der jährlichen Statistik werden sowohl öffentliche Leistungen als auch Leistungen für die private Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt. Damit die deutschen Leistungen so umfassend und realistisch wie möglich abgebildet werden können, ist das Statistische Bundesamt auf die freiwillige Meldung von privaten Leistungen angewiesen. 
 


Voraussetzungen

Private Leistungen müssen

Unter dieser Bedingung können Sie folgende Leistungen melden:

Beispiele für anrechenbare Leistungen sind: 

Folgende Leistungen können Sie nicht melden:


Verfahrensablauf

Ihre Angaben können Sie online über das IDEV-Webformular einreichen: 

Online: 


Fristen

Die Erhebung erfolgt jährlich im Frühjahr für das vorangegangene Berichtsjahr. Die Frist zur Meldung der Daten ist grundsätzlich der 31. März des laufenden Jahres. Bitte erfragen Sie die Möglichkeit eventueller Fristverlängerungen zur Meldung Ihrer Daten für das aktuelle Geschäftsjahr beim Statistischen Bundesamt.


Bearbeitungsdauer

Für die Bearbeitung des Fragebogens beziehungsweise für die Abgabe der Daten benötigen Sie, je nachdem wie viele Leistungen zu melden sind, in der Regel zwischen 10 Minuten und 2 Stunden .


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine kosten an. 


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen. 


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Statistisches Bundesamt

Hausanschrift

Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden

Postanschrift


65180 Wiesbaden

Telefon

+49 611 75-4863

Fax

+49 611 72-4000

E-Mail


Webseite

https://www.destatis.de