Zoll; Erhalt von Informationen über angehaltene Waren als Beteiligte oder Beteiligter


Beschreibung

Stehen Waren im Verdacht, Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, können die Zollbehörden sie an der Grenze zurückhalten oder die weitere Abfertigung aussetzen. So kann verhindert werden, dass rechtsverletzende Ware in den Binnenmarkt gelangt. Dieses Verfahren kann die Inhaberin oder der Inhaber dieser Rechte bei der Zollbehörde beantragen.


Liegt eine Bewilligung vor und wird verdächtige Ware gefunden, informiert der Zoll Sie im Rahmen der zollamtlichen Behandlung darüber. Die Rechteinhaberin oder der Rechteinhaber kann die Ware überprüfen. Daran können sich verschiedene Schritte anschließen:


Voraussetzungen

Um Mitteilungen und Bescheide zu erhalten, muss Ihre Ware aufgrund eines Antrags einer Rechteinhaberin oder eines Rechteinhabers auf Tätigwerden der Zollbehörden angehalten worden sein.


Verfahrensablauf

Über den Posteingang im Zoll-Portal erhalten Sie Mitteilungen und Bescheide der Zollbehörden, wenn

Das Verfahren läuft dann wie folgt ab:

Um Mitteilungen und Bescheide online übermitteln und abrufen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Zusätzlich müssen Sie für den elektronischen Abruf von Bescheiden

Eine Identifizierung auf dem Portal ist möglich durch:

Sollten die Voraussetzungen für den elektronischen Versand nicht vorliegen, erfolgt die Zustellung von Mitteilungen und Bescheiden per Post.


Bearbeitungsdauer

Die Mitteilung über das Anhalten der Ware erhalten Sie innerhalb eines Arbeitstages.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Die Informationen und Bescheide der Zollbehörden erhalten Sie kostenlos.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion Direktion II

Hausanschrift

Václav-Havel-Platz 6
53121 Bonn

Postanschrift

Postfach 1273
53002 Bonn

Telefon

+49 228 303-0

E-Mail


Webseite

https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Struktur-des-Zolls/Generalzolldirektion/Direktionen-I-bis-XI/direktionen-i-bis-xi_node.html