Zoll; Beantragung der Bewilligung des Status eines zugelassenen Ausstellers


Beschreibung

Alle Waren, die sich im Zollgebiet der Union befinden, haben grundsätzlich ohne weiteren Nachweis den zollrechtlichen Status von Unionswaren inne. Wenn Unionswaren zwischen 2 innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten befördert werden und während dieses Transports vorrübergehend das Zollgebiet der Union verlassen, ist es nötig, den Status als Unionswaren nachzuweisen. Dafür müssen Sie der zuständigen Zollstelle entsprechende Papiere vorlegen, bevor der Transport der Waren beginnt. Die zuständige Zollstelle bringt dann einen Sichtvermerk auf dem entsprechenden Papier an.

Als Inhaber einer Bewilligung des  Status eines "zugelassenen Ausstellers“ können Sie das Verfahren zum Nachweis des Unionsstatus von Waren gegenüber den Zollbehörden vereinfachten. 

Als "zugelassener Aussteller“ sind Sie dazu berechtigt:

Für die Bewilligung des Status eines "zugelassenen Ausstellers“ müssen Sie einen schriftlichen oder elektronischen Antrag stellen. Die Antragsform hängt davon ab, ob die Bewilligung nur in Deutschland oder auch in anderen Mitgliedstaaten gültig sein soll.

Als zugelassener Aussteller haben Sie verschiedene Nachweis- und Aufbewahrungspflichten, mit denen Sie gegenüber den Zollbehörden den Status von Unionswaren belegen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

a) Die Bewilligung soll nur in Deutschland gültig sein

Bitte stellen Sie den Antrag schriftlich beim zuständigen Hauptzollamt: 

b) Die Bewilligung soll in mehreren oder allen Mitgliedstaaten gültig sein

In diesem Fall müssen Sie den Antrag elektronisch über das EU-Trader Portal stellen.

Zuständig ist jeweils das Hauptzollamt, in dessen Bezirk die Hauptbuchhaltung für Zollzwecke geführt wird oder zugänglich ist.


Fristen

Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie die Vereinfachung nutzen können.


Bearbeitungsdauer

Einen Bescheid über Ihren Antrag erhalten Sie in der Regel in 120 Tagen nach Annahme des Antrags.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion Direktion II

Hausanschrift

Václav-Havel-Platz 6
53121 Bonn

Postanschrift

Postfach 1273
53002 Bonn

Telefon

+49 228 303-0

E-Mail


Webseite

https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Struktur-des-Zolls/Generalzolldirektion/Direktionen-I-bis-XI/direktionen-i-bis-xi_node.html