Zoll; Online-Ausfuhranmeldung


Beschreibung

Wenn Sie grenzüberschreitend Waren handeln oder transportieren, müssen Sie besondere Regelungen beachten. Eine davon ist es, die Waren beim Zoll ordnungsgemäß anzumelden. Dazu ist eine elektronische Ausfuhranmeldung ab einem gewissen Warenwert oder einem bestimmten Handelsvolumen erforderlich. Die Zollanmeldung dient unter anderem der Überwachung der Ausfuhren (Exportkontrolle).

Ausfuhranmeldungen werden über ATLAS abgewickelt, das "Automatisierte Tarif- und Lokale Zoll-Abwicklungs-System". Dazu können Sie neben spezieller Software für das IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr auch die Webanwendung „Internetausfuhranmeldung Plus“ (IAA-Plus) nutzen. Mit IAA-Plus übermitteln Sie Ihre Anmeldung elektronisch mit einer Signatur. Diese Anmeldung erinnert an eine E-Mail, die über eine Schnittstelle automatisch zu generieren ist. 

Die IAA Plus richtet sich an Unternehmen, die


Voraussetzungen

Sie können IAA Plus nutzen, wenn Sie Unionswaren in die Ausfuhr überführen und eine Ausfuhranmeldung abgeben müssen.


Verfahrensablauf

Um eine Ausfuhr beim Zoll über IAA Plus anzumelden:

Es gibt 2 Varianten beim Verfahrensablauf: 


Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.


Bearbeitungsdauer

In der Regel in wenigen Minuten.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Für die Verwendung von IAA Plus fallen für Sie keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion Direktion II

Hausanschrift

Václav-Havel-Platz 6
53121 Bonn

Postanschrift

Postfach 1273
53002 Bonn

Telefon

+49 228 303-0

E-Mail


Webseite

https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Struktur-des-Zolls/Generalzolldirektion/Direktionen-I-bis-XI/direktionen-i-bis-xi_node.html