Zoll; Anmeldung von Diplomaten- oder Konsulargut


Beschreibung

Für Diplomatinnen, Diplomaten und Bedienstete von Auslandsvertretungen (Konsulaten) sieht das Völkerrecht bestimmte Vorrechte und Befreiungen vor. Die Regeln haben den Zweck, eine wirksame Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben zu ermöglichen und die rechtliche Selbstbestimmtheit der Staaten zu wahren.

In diesem Zusammenhang werden Waren bei der Einfuhr nach Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen von Zöllen und ähnlichen Abgaben sowie Kontrollen des persönlichen Gepäcks befreit. Befreiungen sind unter anderem möglich bei:

In Abstufungen gelten einige Befreiungen und Regelungen auch für

Damit der Zoll die Voraussetzungen für die Abgabenfreiheit prüfen kann, müssen Sie die Waren im Rahmen der Zollabfertigung anmelden.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Die Zollanmeldung müssen Sie schriftlich einreichen:


Fristen


Bearbeitungsdauer


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Die Zollanmeldung können Sie kostenlos vornehmen.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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