Zoll; Anmeldung von Post- oder Kuriersendungen bis 150,00 EUR


Beschreibung

Für Sendungen bis zu einem Wert von EUR 150,00 besteht in der Regel Zollfreiheit. Die Sendung kann dann ohne entsprechende Zollabgaben aus einem Drittland nach Deutschland  eingeführt werden, das heißt aus einem Land außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union. In der Regel wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben.

Sie müssen die Sendung elektronisch beim Zoll anmelden. Dafür gibt es eine Zollanmeldung, bei der weniger Angaben als in einer Einzelzollanmeldung nötig sind .

Die Regelungen zur Anmeldung gelten gleichermaßen für Privatpersonen und Unternehmen. Sie betreffen Waren in Sendungen

die vom Empfänger oder einem Vertreter angemeldet werden.

Bei der Wertgrenze von EUR 150,00 ist der Betrag maßgeblich, der tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Wenn im Endbetrag der Rechnung zum Beispiel Versandkosten enthalten sind, die nicht getrennt ausgewiesen sind, zählen diese mit.

Für bestimmte Waren müssen neben der Einfuhrumsatzsteuer auch Verbrauchsteuern gezahlt werden. Diese Waren müssen Sie mit einer Einzelzollanmeldung beim Zoll anmelden:

Ausnahmen sind möglich bei Geschenksendungen unter 45 Euro bis zu einer bestimmten Menge solcher Waren. Diese müssen in der Regel nicht mit einer elektronischen Zollanmeldung beim Zoll angemeldet werden.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Fristen

Falls eine besondere Frist, zum Beispiel Lagerdauer bei einer Zollstelle zu beachten ist, werden Sie gesondert informiert.


Bearbeitungsdauer


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Die Zollanmeldung können Sie kostenlos vornehmen, gegebenenfalls entstehen für die Zustellung der Sendung zusätzliche Kosten.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion Direktion II

Hausanschrift

Václav-Havel-Platz 6
53121 Bonn

Postanschrift

Postfach 1273
53002 Bonn

Telefon

+49 228 303-0

E-Mail


Webseite

https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Struktur-des-Zolls/Generalzolldirektion/Direktionen-I-bis-XI/direktionen-i-bis-xi_node.html