Steuerschuld; Beantragung eines Erlasses oder einer Erstattung aus Billigkeit bei der Zollverwaltung


Beschreibung

Die Zollverwaltung kann Ihnen Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise erlassen. Dies ist möglich für Verbrauchsteuern, Kraftfahrzeugsteuer, Luftverkehrsteuer und diese betreffende steuerliche Nebenleistungen, etwa Zinsen oder Säumniszuschläge.
Die Zollverwaltung kann Ihnen die Ansprüche erlassen, wenn es in Ihrem Einzelfall unangemessen oder ungerecht wäre, auf diese Ansprüche zu bestehen.
Der Gesetzgeber nennt dies eine unbillige Härte. Diese liegt vor, wenn

oder:

Unter gleichen Voraussetzungen kann Ihnen die Zollverwaltung bereits entrichtete Beträge erstatten.

Sollten Sie nur vorübergehend wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, reicht dies nicht aus, um Steuern erlassen oder erstattet zu bekommen.


Voraussetzungen

Erlass oder Erstattung von Verbrauchsteuern, Kraftfahrzeugsteuer, Luftverkehrsteuer oder steuerlichen Nebenleistungen aus Billigkeit ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

oder:

Die Festsetzung oder Erhebung der Steuer ist nach dem Zweck des zu Grunde liegenden Gesetzes nicht mehr zu rechtfertigen und läuft dessen Wertungen zuwider.


Verfahrensablauf

Erlass oder Erstattung von Verbrauchsteuern, Kraftfahrzeugsteuer, Luftverkehrsteuer oder steuerlichen Nebenleistungen aus Billigkeit können Sie online sowie per Post, Fax oder E-Mail beantragen.
Online:

Per Post, Fax oder E-Mail:


Fristen

Die hier behandelten Billigkeitsmaßnahmen sind in der Regel nur bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist möglich.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist von den Umständen des Einzelfalls und der Situation am jeweiligen Hauptzollamt abhängig.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Hauptzollamt Schweinfurt

Hausanschrift

Brückenstraße 27
97421 Schweinfurt

Postanschrift

Postfach 4150
97409 Schweinfurt

Telefon

+49 9721 6464-0

Fax

+49 9721 6464-1800

E-Mail


Webseite

http://www.zoll.de