Software für IT-Verfahren der Zollverwaltung; Beantragung der Zertifizierung


Beschreibung

Die Zertifizierung Ihrer Software soll sicherstellen, dass diese entsprechend den Vorgaben funktioniert. Insbesondere geht es dabei um Versand, Empfang und Verarbeitung von Nachrichten durch Teilnehmende über die folgenden Systeme:

Im Rahmen der Zertifizierung prüft die zuständige Behörde zudem, ob Ihre Software den Nachrichtenaustausch in einem sogenannten Logbuch ausreichend dokumentiert.
Grundlagen für die Zertifizierung sind bei ATLAS und AES:

Grundlagen für die Zertifizierung sind bei EMCS:


Voraussetzungen

Für die Zertifizierung muss Folgendes vorhanden sein:


Verfahrensablauf

Zertifizierung für ATLAS:
Sie müssen die Zertifizierung beantragen. Das ist per Post oder per E-Mail möglich. Verwenden Sie das Formular 0875. Füllen Sie es IT-gestützt aus, um Missverständnisse aufgrund unleserlicher Angaben zu vermeiden. Das Zertifizierungsverfahren läuft wie folgt ab:

Zertifizierung für AES:
Sie müssen die Zertifizierung beantragen. Das ist per Post oder per E-Mail möglich. Verwenden Sie das Formular 0875ex. Füllen Sie es IT-gestützt aus, um Missverständnisse aufgrund unleserlicher Angaben zu vermeiden. Das Zertifizierungsverfahren läuft wie folgt ab:

Zertifizierung für EMCS:
Sie müssen die Formulare

sowie

ausgefüllt bei der Generalzolldirektion (GZD), Direktion II, Teilnehmermanagement einreichen.  Das ist per Post oder per E-Mail möglich. Im Bestandsfall wird auf die Vorlage der Formulare "Technische Angaben FTAM" (033085) und  "Technische Angaben X.400" (033086) verzichtet. Füllen Sie die Formulare IT-gestützt aus, damit keine Missverständnisse aufgrund von unleserlichen Angaben entstehen.

Das Zertifizierungsverfahren läuft wie folgt ab:


Fristen

ATLAS und AES:
Sie müssen den Antrag mindestens 1 Woche vor dem von Ihnen vorgesehenen Beginn des Zertifizierungsverfahrens stellen. Ist noch kein Testzugang, Netzanbindung und Testnummernkreis, vorhanden, sollten Sie den Antrag 1 bis 3 Monate vor dem geplanten Zertifizierungsbeginn vorlegen.

EMCS:
Sie müssen den Antrag mindestens 2 Wochen vor dem von Ihnen vorgesehenen Beginn des Zertifizierungsverfahrens stellen.


Bearbeitungsdauer

Die Dauer der Zertifizierung variiert stark und ist unter anderem vom Verfahren, individuellen Voraussetzungen und Erfahrungen bei der Zertifizierung sowie dem beantragten Umfang abhängig. In der Regel dauert die Bearbeitung mehrere Monate.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Für Sie fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion Direktion II

Hausanschrift

Václav-Havel-Platz 6
53121 Bonn

Postanschrift

Postfach 1273
53002 Bonn

Telefon

+49 228 303-0

E-Mail


Webseite

https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Struktur-des-Zolls/Generalzolldirektion/Direktionen-I-bis-XI/direktionen-i-bis-xi_node.html