Zentrale Zollabwicklung; Beantragung


Beschreibung

Grundsätzlich müssen Sie Waren bei der Zollstelle anmelden, die für den Ort zuständig ist, an dem sich die Waren befinden.

Wenn Ihr Unternehmen Waren an unterschiedlichen Zollstellen anmeldet, können Sie die zentrale Zollabwicklung (Centralised Customs Clearance, CCL) beantragen.

Die zentrale Zollabwicklung ermöglicht es Ihnen, Einfuhr- und Ausfuhrformalitäten über ein einziges Zollamt an Ihrem Sitz abzuwickeln – unabhängig davon, wo sich die Ware in der Europäischen Union (EU) befindet.

Sie können die zentrale Zollabwicklung für folgende Verfahren beantragen:

Folgendes sollten Sie bei der zentralen Zollabwicklung beachten:

Wenn Sie die Bewilligung der zentralen Zollabwicklung haben, führt das zuständige Hauptzollamt regelmäßige Prüfungen (Monitoring) durch, ob die Bewilligungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen und ob Sie die mit der Bewilligung einhergehenden Verpflichtungen einhalten.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Den Antrag auf zentrale Zollabwicklung (Centralised Clearance, CCL) können Sie online über das EU-Trader-Portal der Europäischen Kommission stellen:


Fristen

Es gibt keine Frist. 


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Für Sie fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Hauptzollamt Schweinfurt

Hausanschrift

Brückenstraße 27
97421 Schweinfurt

Postanschrift

Postfach 4150
97409 Schweinfurt

Telefon

+49 9721 6464-0

Fax

+49 9721 6464-1800

E-Mail


Webseite

http://www.zoll.de