Zolllager; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb


Beschreibung

In einem Zolllager können Sie Nicht-Unionswaren, so lange Sie möchten, im Gebiet der Europäischen Union lagern. Dabei müssen Sie

Zolllager bieten Ihnen damit die Möglichkeit,

Es gibt verschiedene Typen von Zolllagern:

Wenn Sie die Bewilligung für den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren erfolgreich beantragt haben, sind Sie Bewilligungsinhaber. Dann können Sie das Lager auf unbefristete Zeit nutzen. Doch wenn es in Ihrem Unternehmen Änderungen gibt, die Auswirkungen auf Ihre Bewilligung haben könnten, müssen Sie diese melden. Dazu gehört zum Beispiel ein Insolvenzverfahren.


Voraussetzungen

Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie

Sie dürfen das Zollager nicht als Verkaufsräume nutzen. Das heißt, die Verkaufsräume müssen vom Zolllager räumlich getrennt sein.

Die Zollbehörde muss


Verfahrensablauf

Um eine Lagerstätte als Zolllager verwenden zu dürfen, müssen sie einen schriftlichen Antrag stellen:

Bei mitgliedstaatenübergreifender Bewilligung:

Zuständig ist das Hauptzollamt, in dessen Bezirk Sie die Hauptbuchhaltung für Zollzwecke führen oder in dem sie zugänglich ist. Die Hauptbuchhaltung für Zollzwecke umfasst die Aufzeichnungen und Unterlagen, anhand derer die Zollbehörde eine Entscheidung treffen kann.


Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.


Bearbeitungsdauer

Wenn kein weiterer Mitgliedstaat beteiligt ist, kommt es in der Regel innerhalb von 60 Tagen nach Annahme des Antrags zu einer Entscheidung.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es entstehen keine Kosten für Sie. Jedoch müssen Sie in der Regel eine Sicherheitsleistung aufbringen.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Hauptzollamt Schweinfurt

Hausanschrift

Brückenstraße 27
97421 Schweinfurt

Postanschrift

Postfach 4150
97409 Schweinfurt

Telefon

+49 9721 6464-0

Fax

+49 9721 6464-1800

E-Mail


Webseite

http://www.zoll.de