Fahrerkarte; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl


Beschreibung

Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung.

Wenn Ihnen als Fahrerin oder Fahrer von Lkws oder Bussen Ihre Fahrerkarte gestohlen wurde, können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

Die Ersatz-Fahrerkarte ist bis zum gleichen Datum gültig wie die gestohlene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. 

Ab dem Zeitpunkt des Verlustes Ihrer Fahrerkarte dürfen Sie für maximal 15 Tage ohne gültige Fahrerkarte weiterfahren.  

Solange Sie nicht im Besitz Ihrer Fahrerkarte sind, müssen Sie die Lenk- und Ruhezeiten manuell erfassen. Darüber müssen Sie Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber anfertigen und diese mitführen. 

Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. 


Voraussetzungen


Fristen

Eine Ersatzkarte müssen Sie innerhalb von 7 Tagen nach einem Diebstahl beantragen.

Bearbeitungsdauer

Nach Antragstellung und Prüfung stellt die zuständige Behörde Ihre Karte innerhalb von 8 Arbeitstagen aus. (8 Werktage)

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Bayernweite Ergänzung

46,20 - 52,20 EUR

Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Sonstige Einrichtungen und Institutionen - DEKRA - Ausgabestellen für Fahrerkarten

Webseite

https://www.dekra.de/de/ausgabe-von-fahrerkarten/