Werkstattkarte; Beantragung


Beschreibung

Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für

Als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die Werkstattkarte verwenden Ihre verantwortlichen Fachkräfte, um damit digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen.

Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die verantwortliche Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und auch nur dort einsetzen. Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens.

Die Werkstattkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 1 Jahr gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte können Sie frühestens 1 Monat vor Kartenablauf beantragen.

Den Diebstahl oder Verlust der Werkstattkarte müssen Sie unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzeigen, die die Werkstattkarte ausgestellt hat.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Bayernweite Ergänzung

Sie müssen die Werkstattkarte beantragen.


Fristen

Wenn Sie zum ersten Mal eine Werkstattkarte beantragen, müssen Sie keine Frist einhalten.

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Sonstige Einrichtungen und Institutionen - DEKRA - Ausgabestellen für Fahrerkarten

Webseite

https://www.dekra.de/de/ausgabe-von-fahrerkarten/