Unternehmenskarte; Beantragung
Beschreibung
Eine Unternehmenskarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person beantragen. Sie benötigen immer dann eine Unternehmenskarte, wenn Sie Fahrzeuge einsetzen, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
Als Unternehmernehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte oder Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges dem Unternehmen zuzuordnen.
Zudem sind Sie dafür verantwortlich, dass die ausgelesenen Daten aus den Fahrtenschreibern regelmäßig gespeichert werden. Auf Verlangen müssen Sie diese den Behörden oder deren Beauftragten aushändigen.
Unternehmenskarten sind 5 Jahre gültig und unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt.
Sie können mehrere dieser Karten für Ihr Unternehmen beantragen. Die Anzahl ist je Kartennummernserie auf maximal 62 Unternehmenskarten pro Unternehmen begrenzt. Benötigen Sie darüber hinaus mehr Unternehmenskarten, müssen Sie einen neuen Antragsprozess starten.
Voraussetzungen
Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
Verfahrensablauf
Bayernweite Ergänzung
Sie müssen die Unternehmenskarte beantragen.
Fristen
Wenn Sie zum ersten Mal eine Unternehmenskarte beantragen, müssen Sie keine Frist einhalten.Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Antrag auf Erteilung einer Unternehmenskarte
- belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
- Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
Formulare
- Antrag Unternehmenskarte (persönliche Antragsstellung) - TÜV SÜD
- Antrag Unternehmenskarte (persönliche Antragsstellung) - DEKRA
Rechtsgrundlagen
- § 4 Absatz 1 Nummer 3 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
- § 9 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
Weiterführende Links
- Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr – Fahrtenschreiberkarten – auf der Internetseite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM)
- Fahrtenschreiberkarten - Informationen von TÜV SÜD
Verwandte Themen
- Unternehmenskarte; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl
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Zuständige Stelle(n)
Sonstige Einrichtungen und Institutionen - DEKRA - Ausgabestellen für Fahrerkarten