Unternehmenskarte; Beantragung der Erneuerung
Beschreibung
Läuft die Gültigkeit Ihrer Unternehmenskarte ab, können Sie
- als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
- als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person
eine Folgekarte beantragen.
Die Unternehmenskarte ist unpersönlich auf Ihr Unternehmen ausgestellt und nach der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Rechtzeitig vor Kartenablauf müssen Sie eine neue Folgekarte beantragen. Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor dem Ablaufdatum stellen.
Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeugs Ihrem Unternehmen zuzuordnen.
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
- Ihr Unternehmen besitzt bereits eine Unternehmenskarte, die erneuert werden muss.
Verfahrensablauf
Bayernweite Ergänzung
Sie müssen die Folgekarte beantragen.
Fristen
Sie können Ihre Unternehmenskarte frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit erneuern lassen.Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Antrag auf Erneuerung der Unternehmenskarte
- belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
- Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
Formulare
- Antrag Unternehmenskarte (persönliche Antragsstellung) - TÜV SÜD
- Antrag Unternehmenskarte (persönliche Antragsstellung) - DEKRA
Rechtsgrundlagen
- § 4 Absatz 3 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
- § 9 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
Weiterführende Links
- Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr – Fahrtenschreiberkarten – auf der Internetseite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM)
- Fahrtenschreiberkarten - Informationen von TÜV SÜD
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Zuständige Stelle(n)
Sonstige Einrichtungen und Institutionen - DEKRA - Ausgabestellen für Fahrerkarten