Berufsausbildung Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin; Anmeldung zur Zwischenprüfung
Beschreibung
Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des aktuellen Ausbildungsstandes.
Zeitpunkt der Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet für Auszubildende mit regulärer 3-jähriger Ausbildungsdauer Mitte März im 2. Ausbildungsjahr statt.
Für Auszubildende, mit verkürzter Ausbildungsdauer (2 Jahre), findet die Zwischenprüfung bereits Mitte November des 2. Ausbildungsjahres statt.
Inhalte der Zwischenprüfung
Die Prüfung erstreckt sich auf alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, welche gemäß Ausbildungsrahmenplan in den ersten 3 Ausbildungshalbjahren zu vermitteln sind.
Die Zwischenprüfung findet in den Prüfungsbereichen Pflanzenvermehrung und Pflanzenbau statt.
Eine Wahl von Prüfungsschwerpunkten ist bei der Zwischenprüfung nicht möglich.
Ergebnisse der Zwischenprüfung
Dem Auszubildenden wird über das Ergebnis der Zwischenprüfung eine Bescheinigung ausgehändigt. Sie enthält Angaben über den Ausbildungsstand des Prüflings.
Der Ausbildungsbetrieb erhält einen Abdruck der Bescheinigung.
Voraussetzungen
Die Zwischenprüfung ist vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchzuführen.
Daher ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung für alle Auszubildenden verpflichtend!
Verfahrensablauf
Die Anmeldung erfolgt an der Regierung von Niederbayern gemeinsam durch die ausbildende Stelle (Betriebsinhaber/-in) und den Auszubildenden bzw. die Auszubildende.
Fristen
Bei verkürzter Ausbildungsdauer (2 Jahre): 10. September des 2. Ausbildungsjahres.
Bei regulärer Ausbildungsdauer (3 Jahre): 20. Januar des 2. Ausbildungsjahres.
Erforderliche Unterlagen
- Im Falle der Beantragung eines Nachteilsausgleichs sind eine umfassende Begründung und ein fachärztliches Attest beizufügen.
Kosten
Bei Teilnahme an der Zwischenprüfung fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlagen
- § 48 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- § 5 Verordnung über die Berufsausbildung zum Pflanzentechnologen und zur Pflanzentechnologin (PflanzTechnAusbV)
Weiterführende Links
Verwandte Themen
- Berufsausbildung Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin; Beantragung der Zulassung zur Abschlussprüfung
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Zuständige Stelle(n)
Regierung von Niederbayern
Hausanschrift
Regierungsplatz 54084028 Landshut
Postanschrift
Postfach84023 Landshut

