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Berufsausbildung Landwirt/Landwirtin; Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin


Beschreibung

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität und zum Schutz der jungen Auszubildenden, darf die Ausbildung zum Landwirt bzw. zur Landwirtin nur durch fachlich und persönlich geeignete Ausbilder/Ausbilderinnen durchgeführt werden.

Die Prüfung der Eignung erfolgt durch die zuständige Regierung.


Voraussetzungen

Die Eignung wird zuerkannt, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

  • Persönliche Eignung: Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregister - BZRG)
  • Fachliche Eignung:
  • Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch:
    • Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AusbEignV)
    • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt/Landwirtin
  • Nachweis der beruflichen Eignung durch:
    • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt/Landwirtin
    • Abschluss einer agrarwirtschaftlichen Fachschule (Technikerschule, Höhere Landbauschule) mit anschließender 2-jähriger landwirtschaftlicher Praxis
    • Abschluss Universität/Hochschule in den Studiengängen Landwirtschaft, Agrarwissenschaften, Agrarmanagement, Agrarmarketing und Management oder Wirtschaftsingenieurwesen Agrarmarketing & Management mit anschließender 2-jähriger landwirtschaftlicher Praxis

Verfahrensablauf

Interessierte Personen werden gebeten, sich im Vorfeld entweder mit dem örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder mit dem Sachgebiet 61 der zuständigen Regierung telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.

Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie das Antragsformular erhalten Sie nach einer Beratung von der zuständigen Regierung.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

  • Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach einer Beratung von der zuständigen Regierung.

Kosten

keine


Rechtsgrundlagen


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Zuständige Stelle(n)

Regierung von Oberfranken

Hausanschrift

Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 110165
95420 Bayreuth

Telefon

+49 921 604-0

Fax

+49 921 604-41258

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.oberfranken.bayern.de