Berufsausbildung Landwirt/Landwirtin; Beantragung der Anerkennung als Ausbildungsstätte


Beschreibung

Die Eignung der Ausbildungsstätten für Landwirte/Landwirtinnen muss von der zuständigen Regierung geprüft und anerkannt werden.

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität darf die Ausbildung zum Landwirt bzw. zur Landwirtin nur in anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden.

Die Anerkennung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) erfolgt durch die zuständige Regierung.


Voraussetzungen

Die Anerkennung gemäß § 27 Abs. 3 und 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird erteilt, wenn folgende betriebliche Anforderungen erfüllt sind:


Verfahrensablauf

An der Anerkennung als Ausbildungsstätte interessierte Betriebe werden gebeten sich im Vorfeld mit dem örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder mit dem Sachgebiet 61 der zuständigen Regierung telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.

Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie das Antragsformular erhalten Sie nach einer Beratung von der zuständigen Regierung.

Eine abschließende Bearbeitung des Antrags kann erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erfolgen.


Fristen

Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn des ersten Berufsausbildungsverhältnisses gestellt werden.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Verwaltungsgebühr: 100 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage


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Zuständige Stelle(n)

Regierung von Oberfranken

Hausanschrift

Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 110165
95420 Bayreuth

Telefon

+49 921 604-0

Fax

+49 921 604-41258

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.oberfranken.bayern.de