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Berufsregister für Steuerberater/Steuerberaterinnen; Beantragung der Löschung des Eintrages


Beschreibung

Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Steuerberater/-innen, Steuerbevollmächtigte oder Geschäftsführer/-innen oder Vertretungsberechtigte einer Berufsausübungsgesellschaft, die im Berufsregister eingetragen aber nicht länger tätig sind, können auf Ihre Bestellung verzichten.

Mit dem Verzicht auf die Bestellung erlischt die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen. Der Verzicht wird in der Regel wirksam mit Zugang bei der Steuerberaterkammer.

Die Zuständigkeit ergibt sich durch den Kammerbezirk, in dem die berufliche Niederlassung liegt bzw. die Gesellschaft ihren Sitz hat.


Voraussetzungen

Sie sind im Berufsregister eingetragen und Sie üben Ihre Tätigkeit nicht mehr aus.


Verfahrensablauf

Sie können die Verzichtserklärung formlos postalisch oder über das Antragsportal an die für Sie zuständige Steuerberaterkammer übermitteln.

Nach Eingang der Verzichtserklärung wird der entsprechende Eintrag im Berufsregister gelöscht. Anschließend wird der Verzichtende nicht weiter im Berufsregister als Steuerberater/-in, Steuerbevollmächtigte/-r bzw. Steuerberatungsgesellschaft geführt.

Die Löschung aus dem Register wird Ihnen bestätigt.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

  • bei verstorbenen Personen: Sterbeurkunde

Kosten

Der Verzicht ist gebührenfrei.


Rechtsgrundlagen


Zuständige Stelle(n)

Steuerberaterkammer Nürnberg

Hausanschrift

Karolinenstraße 28
90402 Nürnberg

Postanschrift

Karolinenstraße 28
90402 Nürnberg

Telefon

+49 911 94626-0

Fax

+49 911 94626-30

E-Mail


Webseite

https://www.stbk-nuernberg.de