Steuerberater/Steuerberaterin im öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis; Beantragung der Bestellung einer Vertretung


Beschreibung

Ist ein Steuerberater/eine Steuerberaterin oder ein Steuerbevollmächtigter/eine Steuerbevollmächtigte ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis als Wahlbeamter/Wahlbeamtin auf Zeit oder ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis eingegangen, so darf der Beruf nicht ausgeübt werden, es sei denn, dass die übertragene Aufgabe ehrenamtlich warhgenommen wird. 

Die zuständige Steuerberaterkammer kann auf Antrag eine/-n Vertreter/-in bestellen oder gestatten, den Beruf selbst auszuüben, wenn die Einhaltung der allgemeinen Berufspflichten dadurch nicht gefährdet wird.


Voraussetzungen

Sie sind Steuerberater/Steuerberaterin oder Steuerbevollmächtigter/ Steuerbevollmächtigte und sind ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis als Wahlbeamter/Wahlbeamtin auf Zeit oder ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis eingegangen.


Verfahrensablauf

Sie müssen die Bestellung eines/einer Vertreters/Vertreterin bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Klage vor dem Finanzgericht


Zuständige Stelle(n)

Steuerberaterkammer Nürnberg

Hausanschrift

Karolinenstraße 28
90402 Nürnberg

Postanschrift

Karolinenstraße 28
90402 Nürnberg

Telefon

+49 911 94626-0

Fax

+49 911 94626-30

E-Mail


Webseite

https://www.stbk-nuernberg.de