Steuerberater/Steuerberaterin; Beantragung der Bestellung einer allgemeinen Vertretung bei längerfristiger Verhinderung
Beschreibung
Wer als Steuerberater/-in bzw. Steuerbevollmächtigte/-r länger als einen Monat verhindert ist, seinen Beruf auszuüben, muss eine/-n allgemeine/-n Vertreter/-in bestellen und der zuständigen Steuerberaterkammer unverzüglich anzeigen.
Alternativ kann die Steuerberaterkammer auf Antrag eine/-n Vertreter/-in bestellen, falls in Ausnahmefällen eine Benennung eines Vertreters nicht möglich ist.
Voraussetzungen
Sie können länger als einen Monat Ihren Beruf als Steuerberater/-in bzw. Steuerbevollmächtigte/-r nicht ausüben.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Bestellung eines/einer Vertreters/Vertreterin bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.
Fristen
keine
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Klage vor dem Finanzgericht
Zuständige Stelle(n)
Steuerberaterkammer Nürnberg
Hausanschrift
Karolinenstraße 2890402 Nürnberg
Postanschrift
Karolinenstraße 2890402 Nürnberg

