Berufsausübungsgesellschaft nach dem Steuerberatungsgesetz; Erklärung des Verzichts auf die Anerkennung
Beschreibung
Die Anerkennung einer Gesellschaft als Berufsausübungsgesellschaft erlischt durch Verzicht auf die Rechte aus der Anerkennung gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer.
Voraussetzungen
Die Berufsausübungsgesellschaft wurde durch die zuständige Steuerberaterkammer anerkannt.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Verzicht schriftlich oder online gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer erklären.
Fristen
keine
Kosten
Der Verzicht ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
keiner
Verwandte Themen
Zuständige Stelle(n)
Steuerberaterkammer Nürnberg
Hausanschrift
Karolinenstraße 2890402 Nürnberg
Postanschrift
Karolinenstraße 2890402 Nürnberg