Kontrast

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Praxistreuhänder/Praxistreuhänderin; Beantragung der Bestellung


Beschreibung

Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters / einer verstorbenen Steuerberaterin oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die im Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Berufsangehörigen noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, so kann auf Antrag der Erben die zuständige Steuerberaterkammer für einen Zeitraum bis zu drei Jahren einen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten zum Treuhänder bestellen. In Ausnahmefällen kann der Zeitraum um ein weiteres Jahr verlängert werden.


Voraussetzungen

Die Person auf die die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters / einer verstorbenen Steuerberaterin oder Steuerbevollmächtigten übertragen werden soll, ist zum Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Berufsangehörigen noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt.


Verfahrensablauf

Die Bestellung eines Praxistreuhänders/einer Praxistreuhänderin ist von den Erben schriftlich oder online bei der zuständigen Steuerberaterkammer zu beantragen.

Nach Eingang des Antrags wird dieser geprüft und im Anschluss ein Bescheid erlassen.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Erbenstellung

Kosten

Für die Bearbeitung des Antrags werden Gebühren fällig, deren Höhe je nach zuständiger Steuerberaterkammer unterschiedlich ist.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage


Zuständige Stelle(n)

Steuerberaterkammer Nürnberg

Hausanschrift

Karolinenstraße 28
90402 Nürnberg

Postanschrift

Karolinenstraße 28
90402 Nürnberg

Telefon

+49 911 94626-0

Fax

+49 911 94626-30

E-Mail


Webseite

https://www.stbk-nuernberg.de