Steuerberater/Steuerberaterin; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten


Beschreibung

Steuerberater/Steuerberaterinnen und Steuerbevollmächtigte haben ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft, verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung auszuüben. Sie haben sich jeder Tätigkeit zu enthalten, die mit ihrem Beruf oder mit dem Ansehen des Berufs nicht vereinbar ist.

Ihnen ist daher eine gewerbliche Tätigkeit grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wenn durch die Tätigkeit eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist.


Voraussetzungen

Eine Ausnahmegenehmigung kann insbesondere erteilt werden bei


Verfahrensablauf

Die Ausnahmegenehmigung muss bei der zuständigen Steuerberaterkammer schriftlich oder online beantragt werden.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Für die Bearbeitung des Antrags werden Gebühren fällig, deren Höhe je nach zuständiger Steuerberaterkammer unterschiedlich ist.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage


Zuständige Stelle(n)

Steuerberaterkammer Nürnberg

Hausanschrift

Karolinenstraße 28
90402 Nürnberg

Postanschrift

Karolinenstraße 28
90402 Nürnberg

Telefon

+49 911 94626-0

Fax

+49 911 94626-30

E-Mail


Webseite

https://www.stbk-nuernberg.de