Berufsausbildung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin; Beantragung der Anerkennung als Ausbildungsstätte


Beschreibung

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität darf die Ausbildung zur Hauswirtschafterin bzw. zum Hauswirtschafter nur in anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden.

Die Anerkennung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) erfolgt durch die zuständige Regierung.


Voraussetzungen

Die Anerkennung gemäß § 27 Abs. 3 und 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird erteilt, wenn folgende betriebliche Anforderungen erfüllt sind:


Verfahrensablauf

An der Anerkennung als Ausbildungsstätte interessierte Betriebe werden gebeten, sich im Vorfeld mit dem örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder mit dem Sachgebiet 61 der zuständigen Regierung in Verbindung zu setzen.

Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie das Antragsformular erhalten Sie nach einer Beratung von der zuständigen Regierung.


Fristen

Die Anerkennung als Ausbildungsstätte muss rechtzeitig vor Beginn des ersten Ausbildungsverhältnisses beantragt werden.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Verwaltungsgebühr: 100 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage


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Zuständige Stelle(n)

Regierung von Oberfranken

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95444 Bayreuth

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