Berufsausbildung Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft; Beantragung der Anerkennung als Ausbildungsstätte


Beschreibung

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität darf die Ausbildung zum Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft nur in anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden.

Die Anerkennung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) erfolgt durch die zuständige Regierung.


Voraussetzungen

Die Anerkennung gemäß § 27 Abs. 3 und 4 BBiG wird erteilt, wenn folgende betriebliche Anforderungen erfüllt sind:


Verfahrensablauf

An der Anerkennung als Ausbildungsstätte interessierte Betriebe werden gebeten, sich im Vorfeld mit dem örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder mit dem Sachgebiet 61 der zuständigen Regierung in Verbindung zu setzen.

Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie das Antragsformular erhalten Sie nach einer Beratung von der zuständigen Regierung.


Fristen

Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn des ersten Ausbildungsverhältnisses gestellt werden.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Verwaltungsgebühr: 100,00 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage


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Zuständige Stelle(n)

Regierung von Oberfranken

Hausanschrift

Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth

Postanschrift

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95420 Bayreuth

Telefon

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https://www.regierung.oberfranken.bayern.de