Gentechnikwegweiser; Informationen
Beschreibung
Gentechnische Arbeiten (außer Freisetzungen) dürfen nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Das Gentechnikrecht sieht Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren vor. Der Wegweiser des LGL erklärt Ihnen, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie gentechnisch arbeiten wollen (siehe "Weiterführende Links").
Weiterführende Links
- Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
Informationen des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Zuständige Stelle(n)
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Hausanschrift
Eggenreuther Weg 4391058 Erlangen
Postanschrift
Postfach 250991013 Erlangen

