Einbürgerung; Beantragung für ehemalige Deutsche im Ausland


Beschreibung

Wenn Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben und im Ausland leben, können Sie einen Antrag auf Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Wiedereinbürgerung) stellen.

Die Wiedereinbürgerung nach einem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ist eine Ermessensentscheidung. Wesentliche Gesichtspunkte sind:

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die Wiedereinbürgerung mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist unter anderem als Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen im Ausland für Themen rund um die Staatsangehörigkeit zuständig.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Die Wiedereinbürgerung können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person schriftlich oder nach Terminvereinbarung persönlich bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen.

Schriftliche oder persönliche Antragstellung:

Online-Antragstellung:

Abschluss des Verfahrens (schriftlich und online):


Fristen

Es gibt keine Fristen.


Bearbeitungsdauer

Für die Bearbeitung des Antrages: in der Regel 12 bis18 Monate. Je nach Einzelfall sind aufwendige Ermittlungen vorzunehmen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Hinweise:

Einbürgerungsurkunde für Erwachsene
Gebühr: 255 EUR

Einbürgerungsurkunde für miteingebürgertes minderjähriges Kind (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
Gebühr: 51 EUR

Ablehnungsbescheid für Erwachsene (Ablehnung des Antrages)
Gebühr: 25 EUR - 255 EUR

Ablehnungsbescheid für miteinzubürgerndes minderjähriges Kind (Ablehnung des Antrages)
Gebühr: 25 EUR - 51 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bundesverwaltungsamt

Hausanschrift

Barbarastr. 1
50735 Köln

Postanschrift


50728 Köln

Telefon

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Fax

+49 221 758-2823

E-Mail


Webseite

https://www.bva.bund.de